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Seit Februar 1989 kämpfe ich um die Wiedererlangung meiner Pilotenlizenz, zuerst nur gegen das Luftfahrtbundesamt und hier ganz besonders gegen die Machenschaften des ehemaligen Leiters der flugmedizinischen Abteilung, Dr. Jochen F. Wurster, seit September 1989 auch gegen Prof. Dr. K. Bachmann, ehemaliger Direktor der Kardiologischen Poli Klinik der Universität Erlangen, Gründungsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats, wegen eines krassen ärztlichen Begutachtungsfehlers.

Auf Anraten des Lufthansa Fliegerarztes Dr. v. Mühlmann klagte ich vor deutschen Gerichten und Staatsanwaltschaften gegen dieses krasse ärztliche Fehlurteil und wegen Prozessbetruges.  Es geht um die Aufklärung der mir widerfahrenen Amtswillkür und damit einhergehendem Amtsmissbrauch durch die flugmedizinische Abteilung des Luftfahrt-Bundesamtes in Person des Geschäftsführers des "Fliegerärztlichen Gutachterausschusses" (FA), Herrn Dr. Wurster, sowie dem, diesem Ausschuss zugehörenden Kardiologen Prof. Bachmann, ehemals Uni Erlangen. Als Mitläufer muß hier auch der Lungenfacharzt Prof. Wießmann, Lübeck, einbezogen werden. Sein Gutachten, das nichts anderes als eine Demutsadresse an Bachmann darstellt, zeugt von wenig Fachwissen auf kardiologischem Gebiet. Nach Aussagen von namhaften Kardiologen, ist es so dümmlich, daß wir es vor Gericht gar nicht explizit angegriffen haben. Ein Fehler, denn die Richter verwendeten diesen Schwachsinn sehr wohl. Wießmann sollte eigentlich nur drei Langzeit-EKG`s bewerten. Er versuchte sich dagegen in der Erstellung eines ganzen Gutachtens und benötigte für sein Machwerk beinahe 1 (ein) Jahr. Erst viel später mussten wir feststellen, dass es bei  Wurster in einer Ablage verstaubte. Wurster wusste nicht mehr, wo es war. „Geben Sie mir eine Chance, es zu finden.“ (siehe Telefonprotokoll aus meiner Anmerkung zu dem Schreiben Wurster./.Staatsanwalt Dr. Kumlehn, in meinem Buch S.147)

 

Bislang haben wir folgende Instanzen angerufen:

VWG Braunschweig, OVwG Lüneburg, BVwG Berlin, BVfG Karlsruhe (1),

Staatsanwaltschaft Erlangen, Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, OLG Nürnberg,

LG Darmstadt, OLG Frankfurt, BGH Karlsruhe, BVfG Karlsruhe (2),

Staatsanwaltschaft Darmstadt, Staatsanwaltschaft Braunschweig, Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig und OLG Braunschweig,

VWG Braunschweig, den Schriftsachverständigen Dr. Baier

 

Bei keiner dieser Instanzen bekamen wir die Chance, auf die verlogenen Einlassungen von Wurster und Bachmann zu antworten!!! Nicht ein Wort von Beweisaufnahme, Zeugenaussagen oder Ähnlichem. BVwG und BVfG teilten uns mit: „ Sie waren anwaltlich vertreten und hätten Beweisanträge stellen müssen.“ Dies ist die Ursache, warum wir, auch auf Anraten einiger Anwälte, gegen unseren Exanwalt Dr. Kuznik wegen "anwaltlicher Schlechtleistung " prozessierten. Seine Schlechtleistung wurde uns von Tag zu Tag immer klarer!!! Diesmal teilte uns das BVfG mit: „ Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. „

 

Nachdem wir auch vor dem LG Darmstadt innerhalb weniger Minuten aus dem Gerichtssaal gefegt worden waren, wusste unser Rechtsanwalt nur noch den Rat:" Gehen Sie an die Öffentlichkeit, ich weiß mir nicht mehr zu helfen, wie man diese Blockade aufbrechen kann". Der Richter am LG Darmstadt zitierte aus dem Gutachten des Prof. Bachmann:"Hier steht doch, Ihr Mandant hat mehrmals täglich bis 2Minuten und 55 Sekunden Herzstillstand!" Selbst durch meinen erregten Zwischenruf:"Das ist doch Schwachsinn, das ist doch gar nicht überlebbar!!!" war dieser Richter nicht zu bewegen, etwas aufzuklären. Hier wurde wieder eine Gelegenheit versäumt, einer reichlich schludrig verfasste Stellungnahme des Prof. Bachmann, auf den Grund zu gehen.

In der Urteilsbegründung des OLG Frankfurt mussten wir nachlesen: „ Da schliesslich der Beklagte nicht Fachanwalt für Verwaltungs- sondern für Arbeitsrecht ist, gilt für ihn vorliegend keine gesteigerte Sorgfaltspflicht aufgrund einer Spezialisierung, da das ihm vom Kläger vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten eine Besonderheit des Verwaltungsrechts betrifft. „

Wir mussten immer wieder feststellen, dass die Medien, die sich oft so kämpferisch geben, in Wirklichkeit sehr feige sind, wenn es gilt, gegen eine Behörde oder gar gegen die Justiz zu schreiben..

Unser Sohn hatte Wurster etwas zu unverblümt die Wahrheit gefaxt!!! Er wurde deshalb wegen Beleidigung vor das Jugendgericht Gross Gerau geladen. Ist es erstaunlich, wenn ein junger Mensch, der seit seinem11. Lebensjahr mitbekommen muß, wie seine Familie durch die Lügen von Bachmann, Wießmann und Wurster zugrunde gerichtet wird, diese Reaktion zeigt???

Ist es nicht pervers, dass es erst zu diesem Prozess beim Jugengericht kommen musste, bis endlich nach mehr als zehn Jahren des Prozessierens einer der immer wieder von uns genannten Zeugen aussagen durfte??? Er bestätigte unser jahrelanges geduldiges Vorbringen. (siehe in meinem Buch)

Wurster hatte auch meine Frau und mich bei der Staatsanwaltschaft verleumdet. Obwohl die Ermittlungen eingestellt wurden, verleumdet er uns nach wie vor in der ekelhaftesten Weise.

Herr Dieter Vogt, Journalist der F A Z, war bei dem Prozess gegen unseren Sohn im Gerichts-saal zugegen. Auf Grund dessen, was er durch die protokollierten Zeugenaussagen erfuhr, schrieb er seinen Artikel. Dieser Artikel erschien am 10. Januar 2000 in der F A Z. (siehe in der HP und im Buch auf Seite 192)

Meine Familie und ich sind Ihm dafür sehr dankbar.